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Unsere Horte in Wismar
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Ein Kind malt auf einem Blatt.
Kinder spielen in einem Flur und bauen mit Bausteinen.

Freizeit in allen Farben

Zusammenhalt erleben, Neugier stillen und die Freizeit frei gestalten … in unseren Horteinrichtungen in Wismar können sich Ihre Kinder so, wie sie sind, nach Herzenslust entfalten. Ob vor der Schule, nach der Schule oder in den Ferien – mit uns leben sie die Freude am Spielen, Lernen und Entscheiden aus. Wir planen und machen alles gemeinsam – und bewahren dabei das, was jedes Kind besonders macht.

Welcher Hort liegt für Sie am nächsten?
In Wismar gibt es unsere Horte gleich 5 Mal. Einer liegt bestimmt auch ganz in Ihrer Nähe. Oder vielleicht haben Sie und Ihre Kinder auch einen besonderen Wunsch-Hort. Schauen Sie doch einfach mal, wo es Ihnen am besten gefällt.

Wir gehören zusammen

Die Perspektive Wismar auf einen Blick.

FAQs

Was ist bei uns im Hort in den Ferien los? Wie verläuft der Übergang von der Kita in den Hort? Wie lange kann Ihr Kind in den Ferien betreut werde? Als Familie haben Sie bestimmt eine Menge Fragen. Wir helfen Ihnen gern mit den passenden Antworten weiter.

Nach welchen pädagogischen Grundsätzen betreuen wir Ihr Kind?
Was erlebt Ihr Kind und wie läuft ein Tag bei uns ab?
Was machen die Schulkinder bei uns in den Ferien?
Wie lange kann Ihr Kind in den Ferien den Hort besuchen?
Wie gestalten wir die Übergänge zwischen Krippe, Kindergarten und Hort?

Wichtige Dokumente und Anträge

Was ist wichtig für die Anmeldung? Was muss ich über die Betreuung wissen? Wie ist das mit der Entgeltordnung …? Wir haben für Sie alle Unterlagen und Informationen zusammengestellt, die Sie für den Start in unserem Hort benötigen.

  • Die Betreuungsbedingungen sind Bestandteil und Grundlage für den Abschluss Ihres Betreuungsvertrages.
  • Wenn Sie einen Platz in Krippe, Kita oder Hort benötigen, müssen Sie diesen Antrag für einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz 3 Monate vor Beginn der Betreuung beim Fachdienst Jugend einreichen.
  • Sie können diesen Antrag beim Fachdienst Jugend einreichen und unter bestimmten Bedingungen eine Übernahme der Verpflegungskosten erreichen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt das vom Fachdienst Jugend herausgegebene Merkblatt zur Übernahme von Verpflegungskosten. Ebenfalls wichtig: Eine Antragstellung bedeutet nicht automatisch eine Übernahme der Verpflegungsbeiträge.
  • Nach dem Download können Sie das PDF digital als Formular ausfüllen. Danach lassen Sie es der gewünschten Einrichtung zukommen. Entweder per E-Mail, per Post – oder Sie geben es einfach persönlich bei der Einrichtungsleitung ab. Wichtig für Sie: Mit der Betreuungsanmeldung kommt noch kein Betreuungsvertrag zustande. Sie dient nur der Vorabinformation sowie als Planungsgrundlage für die Einrichtungsleitung.
  • Wenn Sie direkten Kontakt zu den verschiedenen Bereichen unserer Verwaltung aufnehmen möchten – in diesem PDF finden Sie alle Daten, die Sie brauchen.
  • Wenn Sie direkten Kontakt zu einer unserer Einrichtungen aufnehmen möchten, haben Sie hier einen Überblick.